Sonntag, 06. Oktober 2024
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Wichtige Informationen zu unserem Ganztagsprogramm

1. Von 7.00 Uhr und 7.30 Uhr ist Ankommenszeit.
Eine städtische Mitarbeiterin betreut die ankommenden Schüler  in der Mensa.

2. Ab 11.55 Uhr ist Essenzeit, in der das bei Mensa Max vorbestellte  Essen
oder auch mitgebrachte Speisen verzehrt werden.Eine städtische Mitarbeiterin
gibt das Essen aus und betreut die Schülerinnen und Schüler.
Auch unsere Jugendsozialarbeiter sind in der Mensa anwesend und essen gemeinsam
mit den Kindern.

3. Im Anschluss an das Mittagessen können die Schüler sich frei auf dem Schulgelände
bewegen oder Angebote unserer Jugendsozialarbeit nutzen.
Den Schülern steht ein Aufenthaltsraum im Keller des alten Schulhauses zur Verfügung,
der komplett neu mit Sofas, Tischkicker und einer Küchenzeile ausgestattet wurde.
Dieser „CLUB“ ist von 12.30 Uhr – 13.00 Uhr für unsere Ganztagesschüler geöffnet.

4. Neben dem Club befindet sich das Büro der Jugendsozialarbeit,
wo die Kinder und Jugendlichen von Montag bis Donnerstag von 10.00-14.00 Uhr
einen Gesprächspartner finden.

5. Im Anschluss an die Mittagspause findet für die Ganztagesschüler die LernZeit
zur Erledigung der „Hausaufgaben“ statt. Diese erfolgt selbstorganisiert unter Betreuung
von 1-2 Lehrkräften. Die Lernzeit kann auch zur Vorbereitung auf Arbeiten oder zum Lernen
von Vokabeln genutzt werden.

6. Am Dienstag findet der AG-Nachmittag statt. Zwischen jedem Ferienabschnitt werden
von den Schülern neue AGs gewählt, die von Vereinen oder externen Lehrbeauftragten geleitet werden.
Der AG-Nachmittag wird von der Jugendsozialarbeit begleitet und koordiniert.

7. Jeweils eine Stunde Soziales Lernen und eine Stunde Projektarbeit,
in der an Projekten verschiedener Fächer gearbeitet werden kann, ergänzen unser Ganztagesprogramm.

8. Die Benutzung des Handys ist ausschließlich in der Mittagspause
zwischen 11.55 Uhr und 13.05 Uhr erlaubt. Bei Missbrauch der Handynutzung
(Cybermobbing, Verletzung von Bildrechten etc.) kann einzelnen Schülern diese Erlaubnis entzogen werden.

9. Das Verlassen des Schulgeländes ist Ganztagesschülern erst ab Klasse 9
mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet.

Es gelten im Ganztag die allgemeinen Regeln unserer Schul-  und Hausordnung.
 

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